PRAXIS AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch
niedergeschriebenen Verträge mit der Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron. Abweichende AGB
anderer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden gelten nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. per Fax als anerkannt. Mündliche
Aussagen sind unverbindlich.
Bei telefonischer Vereinbarung von Terminen gilt ein sog. schwebender Vertrag zwischen dem Patienten und der Praxis Jaron. Das bedeutet, dass auch beim ersten Termin-und den weiteren vereinbarten- die Absagefrist von 24 Stunden gilt.
§ 2 Geschäftsbeziehung
Die folgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Klienten/Patienten und der Physio-
und Ergotherapiepraxis Jaron. Klient/Patient ist diejenige Person, die Anwendungen für sich selbst
oder für Dritte ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt oder Gutscheine käuflich erwirbt.
Die Buchung eines Termines kann online, telefonisch oder vor Ort erfolgen. Das Vertragsverhältnis
kommt zustande unabhängig davon, ob es sich um eine GKV- Leistung, Privat- oder
Selbstzahlerleistung handelt. Die Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron behält sich eine Änderung der
AGB vor.
Ein Patienteninformationsbogen mit dem Hinweis auf unsere AGB ist vor einer Behandlung zu
unterschreiben. Die AGB hängen frei zugänglich in der Praxis aus.
Es entsteht ausdrücklich kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Klienten/Patienten
und der Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron.
§ 3 Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Patienten unter dem Gesichtspunkt den Patienten
ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung der bestehenden gesundheitlichen
Beeinträchtigungen wird mit den bestehenden Mitteln zeitnah angestrebt, jedoch steht langfristig
die Behandlung der Ursache der Beeinträchtigungen, sofern möglich, im Vordergrund.
Die Dauer der einzelnen Behandlungen richten sich nach den Vorgaben der gesetzlichen
Krankenkassen, welche in den derzeit gültigen Rahmenverträgen der Heilmittelerbringer
festgehalten sind. Die Behandlungszeiten können im einzelnen Behandlungsfall aber länger sein, als
von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
Alle Therapiemaßnahmen erfolgen nach Rücksprache mit dem Patienten. Der Patient verpflichtet
sich wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person, seinem Gesundheitszustand inklusive Angaben zur
vorliegenden Nebenerkrankungen und bisherigen Therapieverläufen zu machen.
Um notwendige Rücksprachen bzgl. der Behandlungen mit dem Arzt oder mit den Therapeuten der
Physio- und Ergotherapiepraxis untereinander zu halten, entbindet der Klient/Patient die Physio- und
Ergotherapiepraxis Jaron von der Schweigepflicht.
Der Therapeut ist berechtigt bei fehlendem Vertrauensverhältnis die Behandlung abzubrechen.
Insbesondere dann, wenn der Klient/Patient erforderliche Therapiemaßnahmen verweigert,
erforderliche Angaben zu Anamnese und Diagnose fehlerhaft oder lückenhaft erteilt und somit den
Therapieverlauf negativ beeinflusst.
§ 4 Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht
wahrgenommen werden können, gilt es den Termin mindestens 24 Stunden vorher telefonisch, per
E-Mail oder persönlich abzusagen. Andernfalls kann die Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron die
Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung stellen. In begründeten
Ausnahmefällen, kann die Physio- und Ergotherapiepraxis, von dieser Regelung abweichen.
Bei kurzfristigeren Absagen versucht die Physio- und Ergotherapiepraxis die Termine neu zu
vergeben.
Sollte ein Termin seitens der Physio- und Ergotherapiepraxis kurzfristig abgesagt werden müssen
(Krankheit des Therapeuten/ sonstige von der Praxis nicht zu vertretende Umstände), wird der
Termin möglichst zeitnah nachgeholt.
Zum ersten Termin ist die Versichertenkarte und eine gültige Heilmittelverordnung mitzubringen,
ansonsten wird der vereinbarte Termin privat in Rechnung gestellt, da ohne gültige
Heilmittelverordnung keine Abrechnung des Termins mit der GKV möglich ist.
Über die Gebühren der ausgefallenen Termine erhält der Klient/Patient eine gesonderte Rechnung.
§ 4a Gutscheine
Die Gutscheine sind zu vereinbarten Terminen mitzubringen. Kurzfristige Absagen unter 24 Stunden
werden als Ausfallgebühr vom Gutscheinwert abgezogen. Bei Nichterscheinen gilt der Gutschein als
eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Gutscheine sind nicht gegen Bargeld tauschbar.
§ 5 Verspätungen
Kommt der Klient/ Patient verspätet zu seinem vereinbarten Termin, verkürzt sich die
Behandlungszeit entsprechend. Unterschreitet die verbleibende Behandlungszeit die
vorgeschriebenen Mindestbehandlungszeiten der Krankenkassen, kann keine Behandlung stattfinden
und der Termin zählt als nicht wahrgenommen. Es wird eine Rechnung über die Ausfallgebühren
gestellt.
§ 6 Zuzahlungen
Die gesetzliche Zuzahlung für die Heilmittelverordnungen muss die Physio- und Ergotherapiepraxis
Jaron zum 1. Termin für die GKV, in bar oder per Rechnung, einziehen. Liegt eine Befreiung von der
Zuzahlung durch die GKV vor, ist dieser Nachweis beim 1. Termin ebenfalls vorzulegen. Bei einer
etwaige Überzahlung, z.B. bei Behandlungsabbruch, erfolgt einer Erstattung der zu viel entrichteten
Zuzahlungsgebühren in bar oder per Überweisung.
§ 7 Zahlungsbedingungen/ Behandlungshonorar
Bedingungen für den gesetzlichen Eigenanteil der GKV- Versicherten siehe § 6.
Privatversicherte Klienten/Patienten unterschreiben einen gesonderten Behandlungsvertrag.
Zahlungen sind nach § 614 BGB sofort fällig, ohne Abzug. Die Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron gewährt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, maßgeblich für die Einhaltung der
Frist ist der Buchungstag auf dem Bankkonto der Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron.
Die Höhe des Behandlungshonorars ist im Behandlungsvertrag festgehalten.
§ 8 Rücktrittsrecht des Patienten
Sollte der Klient/Patient mit den Leistungen der Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron, während der
Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungsvertrag zurücktreten. Die
bereits erfolgten Leistungen sind jedoch in voller Höhe, wie im Behandlungsvertrag vereinbart, zu
zahlen.
Ein Rücktritt vom Behandlungsvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Physio- und
Ergotherapiepraxis Jaron zu richten.
§ 9 Rücktrittsrecht der Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron
Wenn der Patient sich entgegen der vorliegenden AGB verhält, ist die Physio- und Ergotherapiepraxis
berechtigt vom Behandlungsvertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Klienten/
Patienten in der vereinbarten Höhe zu entrichten. Schäden, die durch Nichterfüllung des Vertrages
seitens des Patienten entstehen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
§ 10 Gültigkeit von Honorarvereinbarungen
Die abgeschlossenen Honorarvereinbarungen/ Behandlungsverträge mit Privatpatienten und
Selbstzahlern behalten ihre Gültigkeit bis die von neuen Honorarvereinbarungen/
Behandlungsverträgen abgelöst werden.
§ 11 Ausführungsort
Ausführungsort des Vertrages ist immer der Praxissitz oder der Ort des Hausbesuches.
§ 12 Änderungen der AGB, der Preisliste und der Leistungsbeschreibung
Änderungen der AGB, der Preisliste und der Leistungsbeschreibung werden den Klienten/Patienten
schriftlich per Aushang in der Praxis, per E-Mail oder auf der Internetseite mitgeteilt. Widerspricht
der Klient/Patient nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich gelten die Änderungen als akzeptiert.
Die Gutscheine behalten ihren ursprünglichen Wert der daraufstehenden Leistungen. Sollten sich in
der Gültigkeitsdauer der Gutscheine von 2 Jahren die Preise verändert haben, werden keine
Zuzahlungen zu den Gutscheinen erhoben.
§ 13 Haftungsausschluss
Die Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron haftet nicht für Schäden an Privateigentum. Es sei denn der
Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl
oder ähnliches ausgeschlossen. Die Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron schließt ebenfalls jegliche
Haftung aus für Schäden, die aufgrund von Nichteinhaltung der AGB´s oder durch Fehlverhalten,
Fahrlässigkeit des Klienten/Patienten entstehen.
Aussagen, die von dem Inhaber oder den Mitarbeitern der Physio- und Ergotherapiepraxis Jaron
getroffen werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen
unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste
(oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der
anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält
der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch
eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung
möglichst nahekommt.